Parzelle handelt. Gemäss GRUDIS beträgt die Grundstücksfläche 1414 m2. Der Wunsch nach einer Ideallösung oder intensives Ausnützungsstreben rechtfertigen aber keine Ausnahmebewilligung. Es geht vielmehr darum, ausgesprochene Unbilligkeiten und Unzweckmässigkeiten zu vermeiden, die die strikte Anwendung der Vorschrift für die Bauwilligen zur Folge hätte.37 Gegenüber der Parzelle Nr. M.________ dürfte die vormals bestehende, sehr steile Böschung zwar nachteilig gewesen sein, weil das «Bord öfters rutschte».38 Dennoch besteht keine objektive Notwendigkeit, eine Stützmauer mit einer Höhe von bis zu 4,36 m zu erstellen.