Das Stützbauwerk steht in direktem Zusammenhang mit der Terrainaufschüttung zur Schaffung einer grossen ebenen Gartenfläche beim Haus. Durch die Verschiebung der Geländekante gegen Osten verlängerte sich zudem der über 3 m hohe Bereich des Stützbauwerks. Wie der Vorzustand zeigt, wäre an der südlichen Parzellengrenze trotz der steilen Hangneigung kein bis zu 4,36 m hohes Stützbauwerk zur sinnvollen Nutzung des Grundstücks erforderlich gewesen. Selbst bei diesen topografischen Gegebenheiten besteht kein Anspruch darauf, den Garten bis praktisch an die Parzellengrenze anzuheben und auszuebnen,36 zumal es sich um eine ausgesprochen grosse