Aus den Fotos des Vorzustandes und den Geometeraufnahmen vom 15. Oktober 2013 ergibt sich, dass das Gelände östlich vor dem Bauernhaus relativ eben war.33 Gegen Süden und Südosten gab es eine Geländekante mit anschliessend steil abfallendem Hang. Diese Böschung ist ansatzweise noch auf dem aktenkundigen Foto vom öffentlichen Raum (O.________weg) her erkennbar.34 Den Aushub für den Neubau (der tiefer gesetzt wurde) verwendete die Beschwerdegegnerschaft für eine Aufschüttung im Aussenraum. Die bestehende Geländekante wurde damit um fast 3 m nach Osten verschoben, so dass der hausnahe Gartenbereich auf Erdgeschossniveau gehalten und vergrössert werden konnte.