a) An der südlichen Grundstücksgrenze (angrenzend zu den Parzellen Nrn. M.________ und P.________) erstellte die Beschwerdegegnerschaft eine rund 35 m lange und bis zu 3 m hohe Stützmauer aus Blocksteinen. Auf einer Länge von rund 19 m ist auf der Blocksteinmauer eine TerraMur (erdbewehrtes Stützsystem) befestigt. Nach den Messungen des KEB-Gutachters beträgt die Gesamthöhe des Stützbauwerks (Blocksteinmauer und TerraMur) zwischen rund 3,50 m und 4,36 m.27 Gegen Osten (Kiesfläche und Kinderspielplatz) reduziert sich die Höhe der Blocksteinmauer (keine Massangabe in den Plänen, vgl. Fotos in der Beschwerdebeilage).