f) Bei der östlichen Parzellengrenze ist der Abbruch des Holzlattenzauns vorgesehen. Der neu geplante Maschendrahtzaun oberhalb der Blocksteinstützmauer ist um rund 1,10 m von der Grenze zurückversetzt (vgl. Plan Nr. 2916-05 «Ansicht von Parz. L.________»). Bei der nordöstlichen Parzellenecke wird wie erwähnt der überstehende Zaunteil (entlang der nördlichen Grenze) entfernt. Darunter soll die Blocksteinmauer in der Höhe reduziert und eine kleine Böschung erstellt werden (vgl. Plan Nr. 2916-05 «Ansicht von Parz. L.________», Detailschnitt 5). An zwei weiteren Stellen wird die oberste Steinreihe der Blocksteinmauer um 30 cm zurückversetzt (vgl. Detailschnitte 3 und 4).