somit ein auf 1,12 m bis 1,25 m gekürzter Zaun mit 3 cm breiten Zwischenräumen. Da der Zaun gemäss Plan um 18 cm von der Parzellengrenze zurückversetzt ist («Ausschnitt Umgebungsplan 1:50»), ist die zulässige Höhe eingehalten. Der gegen Osten überstehende Zaunteil auf der Terrainerhöhung soll abgebrochen werden.25