4/16 BVD 110/2022/108 unverändert lassen, sind nach dem gleichen Recht wie das ursprüngliche Baugesuch bzw. hier die unbefugte Bauausführung zu beurteilen.11 Massgebend ist somit das vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 24. Dezember 2009 genehmigte GBR der Gemeinde Merzligen, das auch heute noch in Kraft ist.12 3. Massgebendes Terrain / Höhe der nördlichen und östlichen Einfriedungen