vergrössern.8 Dass die Beschwerdeführenden die südseitige Stützmauer nicht direkt einsehen können, ist irrelevant. Die Gemeinde ist in diesem Punkt zu Unrecht nicht auf die Einsprache der Beschwerdeführenden eingetreten. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Nachträgliches Baubewilligungsverfahren