6. Gestützt auf eine vorläufige Beurteilung erwog das Rechtsamt, folgende Massnahmen anzuordnen: a) «Bei der südlichen Stützmauer ist die Terramur zu entfernen und der Maschendrahtzaun auf der Mauerkrone der Stützmauer aus Blocksteinen zu erstellen. Dahinter ist eine natürliche, begrünte Böschung mit einer Neigung von maximal 45 ° auszubilden (vgl. Vorschlag und Skizze im KEB- Gutachten vom 11. Dezember 2018, S. 14, 15). b) Im Falle, dass die Baubewilligung für die nördliche und östliche Einfriedung samt Stützmauer bestätigt werden kann, erwägt das Rechtsamt, als Auflage eine Pflicht zur Umsetzung des Zustands gemäss den bewilligten Plänen anzuordnen.»