4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 27. Juni 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 25. Mai 2022 und Erteilung des Bauabschlags. Die Beschwerdegegner seien zu verpflichten, auf der Parzelle Merzligen Gbbl. Nr. N.________ innert angemessener Frist den rechtmässigen Zustand der Umgebung herzustellen, unter Androhung der Ersatzvornahme und einer Strafe im Unterlassungsfall.