3. Mit Bauentscheid vom 25. Mai 2022 bewilligte die Gemeinde Merzligen das nachträgliche Baugesuch mit Projektänderung und erteilte die beantragten Ausnahmebewilligungen. Sie verfügte, die Baubewilligung umfasse alles, d.h. die «gesamte und mehrheitlich bestehende Umgebungsgestaltung inkl. vorhandene Natursteinstützmauer mit TerraMur auf der Südseite» und ausdrücklich auch folgende Elemente: