2. Die Gemeinde liess durch A.________, Kommission Expertisen und Bewertungen (KEB), ein Gutachten erstellen.2 Am 31. August 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft bei der Gemeinde ein Baugesuch mit Projektänderungen ein. Für die Überschreitung der zulässigen Höhe des Stützbauwerks entlang der südlichen Parzellengrenze und des Kinderspielturms ersuchten sie um Ausnahmebewilligungen. Die Projektänderung umfasst namentlich die Reduktion der Höhe des Holzlattenzauns entlang der nördlichen Parzellengrenze, den Abbruch des Holzlattenzauns (samt überstehendem Teil) und die Erstellung eines rückversetzten Maschendrahtzauns sowie einer Hecke bei der östlichen Grundstücksgrenze.