Am 15. August 2016 reichte die Beschwerdegegnerschaft unter anderem für die Umgebungsgestaltung eine Projektänderung ein, welche die Gemeinde als nachträgliches Baugesuch entgegennahm und mit Teilbaubewilligung 2/2 vom 1. September 2017 bewilligte. Dagegen gelangten die Beschwerdeführenden und weitere Einsprecher mit Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD). Mit Entscheid vom 23. Januar 2018 hiess die BVE die Beschwerden gut, hob den Bauentscheid der Gemeinde Merzligen vom 1. September 2017 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurück.1