betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Merzligen vom 25. Mai 2022 (Baugesuch-Nr. 741-08/18; Nachträgliche Bewilligung Umgebungsgestaltung) I. Sachverhalt 1. Für die Gartenanlage ihres neuen Einfamilienhauses nahmen der Beschwerdegegner und die Beschwerdegegnerin eine Umgestaltung des Geländes vor. Zur Sicherung der Aufschüttungen wurden Stützmauern aus grossen Blocksteinen erstellt. An der südlichen Parzellengrenze entstand eine rund 3 m hohe Stützmauer aus Blocksteinen, auf der eine TerraMur (erdbewehrtes Stützsystem) erstellt wurde. Zuoberst steht ein Maschendrahtzaun als Absturzsicherung. Zur