Wie die Stadt Langenthal in ihrem Schreiben vom 21. Mai 2021 richtig ausführt, ist das damals bereits vorgelegene Näherbaurecht sehr spezifisch und äussert sich nicht zu allfälligen Wänden oder Verkleidungen des Autounterstandes. Die Einverständniserklärung der Grundeigentümer der hier interessierenden südlich angrenzenden Parzelle, mit welcher der Verzicht auf ein Ausnahmegesuch letztlich von der Stadt Langenthal begründet wurde, ging bei der Stadt zusammen mit dem Baugesuch am 21. April 2022 ein. Daraus folgt, dass ihr dieses zum Zeitpunkt der Sitzung vom 4. November 2021 noch nicht vorlag.