Der Stundenansatz bzw. dessen Höhe ist von den Beschwerdeführenden zu Recht nicht beanstandet und nach der allgemeinen Erfahrung als im üblichen Rahmen für eine Aufwandgebühr in Bausachen auf kommunaler Stufe (wenn nicht sogar etwas tiefer) und damit angemessen zu beurteilen. Die Kosten für Baumäppli, Kopien und Porti von insgesamt CHF 35.30 sind gering und erscheinen im Rahmen eines durchgeführten kleinen Baubewilligungsverfahrens angemessen. Die Kosten bewegen sich auch bei einer Gesamtbetrachtung in vernünftigen Grenzen. Niedrigere Bewilligungskosten scheinen bei den zu durchlaufenden Prüfschritten und der Pflicht, einen Entscheid zu erlassen und zu begründen (Art. 52 Abs. 1 Bst.