Sie war verpflichtet, die Rechtmässigkeit der verschiedenen Änderung betreffend die unterschiedlichen Themenbereiche zu prüfen, auch wenn es sich aus der Sicht der Beschwerdeführenden um geringfügige Änderungen zum ursprünglichen Baubewilligungsverfahren handelt. Die Stadt Langenthal hat den Beschwerdeführenden im angefochtenen Entscheid Gebühren für einen Zeitaufwand von 11.5 Stunden, unter anderem für das Verfassen des Schreibens vom 17. September 2020, die Besprechung vom 4. November 2021, die formelle und materielle Prüfung der Projektänderung und der Nachforderungen und das Erstellen des Bauentscheids, zu einem Stundenansatz von CHF 96.25 pro Stunde auferlegt.