Vorliegend hat die Stadt Langenthal das Gesuch um Projektänderung diesen gesetzlichen Vorgaben entsprechend behandelt. Sie war verpflichtet, die Rechtmässigkeit der verschiedenen Änderung betreffend die unterschiedlichen Themenbereiche zu prüfen, auch wenn es sich aus der Sicht der Beschwerdeführenden um geringfügige Änderungen zum ursprünglichen Baubewilligungsverfahren handelt.