43 BewD trägt die Marginalie «Projektänderungen während des Verfahrens und während der Bauausführung». Vorliegend wurden die bewilligungspflichtigen Abweichungen jedoch ausgeführt, bevor eine rechtskräftige Baubewilligung vorlag. Sind Abweichungen ohne Bewilligung bereits ausgeführt, so ist ein nachträgliches Baugesuchsverfahren notwendig (Art. 46 Abs. 2 BauG), da es sich um einen baupolizeilichen Tatbestand handelt. Von der Durchführung eines Baugesuchverfahrens konnte deswegen nicht abgesehen werden, weswegen dessen Durchführung durch die Stadt Langenthal nicht zu beanstanden ist.