c) Im Entscheid der Stadt Langenthal vom 19. Mai 2022 wurden insgesamt vier Änderungen bewilligt: Der Einbau eines zusätzlichen Fensters sowie das Erstellen eines Vordachs, eines Windschutzes beim Autounterstand und eines neuen Autoabstellplatzes. Gemäss Angaben der Beschwerdeführenden wurde das Glasvordach schlussendlich nicht realisiert. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung verändert der Einbau eines zusätzlichen Fensters eine Fassade oder ein Dach erheblich und bedarf einer Baubewilligung.18 Bezüglich des zusätzlichen Fensters ist deswegen nicht von einem baubewilligungsfreien Tatbestand nach Art. 6 BewD auszugehen. Ähnlich verhält es sich mit dem Windschutz.