Die Stadt Langenthal bringt in ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2022 vor, dass aufgrund abweichender Bauausführung zur ursprünglichen Bewilligung vom 25. August 2017 ein Projektänderungsverfahren notwendig geworden sei. Gemäss Art. 52 Abs. 1 BewD würden die Gesuchstellenden die Kosten des Baubewilligungsverfahrens tragen. Die Stadt Langenthal listet die von ihr vorgenommenen Arbeitsschritte auf und erklärt, aufgrund der mangelhaften Baugesuchunterlagen sei während des Baubewilligungsverfahrens für die Projektänderung durch das Bauinspektorat Mehraufwand durch die wiederholte Prüfung und Rückmeldung der eingereichten Unterlagen entstanden.