5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,10 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Schreiben vom 4. Juli 2022 ergänzten die Beschwerdeführenden ihre Beschwerde. Sie beantragen zusätzlich eine angemessene Entschädigung für ihren Aufwand sowie für denjenigen des von ihnen beauftragten Architekten und des Notars. Mit Schreiben vom 15. Juli 2022 reichte die Stadt Langenthal ihre Beschwerdeantwort sowie eine Auflistung der verrechneten Aufwände ein. Sie beantragt die Abweisung der Beschwerde. Am 16. August 2022 nahmen die Beschwerdeführenden mittels Replik Stellung zur Beschwerdeantwort der Stadt Langenthal.