4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Juni 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragen die Streichung der ihnen auferlegten Kosten von CHF 1094.15. Sie machen sinngemäss geltend, die Höhe der Kosten sei unverhältnismässig, insbesondere mit Blick auf die Kosten von CHF 2500.– des Gesamtbauentscheids vom 25. August 2017.