Am 21. Mai 2021 forderte die Stadt Langenthal die Beschwerdeführenden zur Anpassung der Gesuchunterlagen auf, da auf den Plänen in den meisten Fällen nicht ersichtlich war, welche Bauelemente Teil der Projektänderung bilden. Zudem fehlte der Einzelbauteilnachweis für das neue Fenster. Weiter unterschreitet der Windschutz beim Autounterstand den Grenzabstand und das vorhandene Näherbaurecht des ursprünglichen Gesuches ist sehr detailliert formuliert und enthält keine Hinweise auf allfällige Wände oder Verkleidungen des Autounterstandes.