Zum bewilligten Gesuch gehört ein Näherbaurecht für den Bau des Autounterstandes, welches der Grundeigentümer der südlich angrenzenden Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. G.________ erteilt hatte.1 Das Einfamilienhaus der Beschwerdeführenden liegt in der Wohnzone W2/B sowie im Gewässerschutzbereich A. Die Stadt Langenthal erhob für das Baubewilligungsverfahren Kosten von CHF 2500.00 und auferlegte sie den Beschwerdeführenden. Dieser Gesamtbauentscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.