1. Mit Gesamtbauentscheid vom 25. August 2017 bewilligte die Stadt Langenthal das Bauvorhaben der Beschwerdeführenden auf der Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. F.________. Das bewilligte Bauvorhaben umfasst den Umbau des Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, einen Anbau von ca. 45 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, eine energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie den Ersatz der Ölheizung durch einen Pellets-Kessel. Zum bewilligten Gesuch gehört ein Näherbaurecht für den Bau des Autounterstandes, welches der Grundeigentümer der südlich angrenzenden Parzelle Langenthal Grundbuchblatt Nr. G.________ erteilt hatte.1