3. Die Beschwerdeführenden haben den Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 die Parteikosten im Betrag von CHF 4078.80 (inkl. Auslagen und exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt K.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt N.________, eingeschrieben - O.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Langnau i.E., Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per E-Mail - Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, zur Kenntnis, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor