1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Langnau im Emmental vom 17. Mai 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 25. Oktober 2021 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2500.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.