schwerdeführenden kein Grund ist, die Auflage aus dem Fachbericht des AUE, deren Grundlage im Verlaufe des Verfahrens weggefallen ist, nicht aufzuheben. Am Umstand, dass die Aufschaltung des Korrekturfaktors gemäss jüngster bundesgerichtlicher Rechtsprechung baubewilligungspflichtig ist, ändert sich dadurch freilich nichts. 12. Fazit und Kosten a) Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Der Bauentscheid der Gemeinde Langau im Emmental vom 17. Mai 2022 und die Verfügung des AGR vom 25. Oktober 2021 sind zu bestätigen.