Gemäss Bundesgerichtsentscheid 1C_506/2023 vom 23. April 2024 ist für die Aufschaltung des Korrekturfaktors eine neue Baubewilligung erforderlich, dies auch dann, wenn die adaptiven Antennen bereits nach einer «Worst-Case-Beurteilung» baubewilligt wurden. Diese bundesgerichtliche Rechtsprechung ist auch ohne entsprechende Auflage zu berücksichtigen, weshalb der neue Bundesgerichtsentscheid entgegen der Annahme der Be- 61 Vgl. Martin Röösli, Gesundheitsgefährdungsabschätzung: Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung auf Men-