a) Das AUE beantragte in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 2023 die Aufhebung der Auflage 4 seines Fachberichts vom 13. August 2021 betreffend die Anwendung des Korrekturfaktors. Diese Auflage lautet wie folgt: «Die Anwendung eines Korrekturfaktors KAA für adaptive Antennen gemäss Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 ist nicht erlaubt». Hintergrund der Auflage war der Umstand, dass zum damaligen Zeitpunkt noch nicht alle Voraussetzungen für die Anwendung eines Korrekturfaktors erfüllt waren.