11 Abs. 2 USG erkennbar ist. Das Schutzkonzept der NISV ist nach dem gegenwärtigen Wissensstand mit dem übergeordneten Verfassungs- und Gesetzesrecht vereinbar, was denn auch das Bundesgericht bereits mehrfach bestätigt hat, so jüngst im Entscheid 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024. 11. Auflage Fachbericht AUE