Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht davon gesprochen werden, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass elektromagnetische Felder bereits im Bereich der Anlagegrenzwerte gemäss NISV die menschlichen Zellen durch oxidativen Stress schädigen.64 Es ist sodann nicht an der BVD als kantonale Rechtsmittelinstanz, internationale Forschung sowie technische Entwicklungen zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen und damit Abklärungen, die die BERENIS für notwendig erachtet, vorzugreifen.