Dasselbe ergibt sich denn auch aus dem von den Beschwerdeführenden eingereichten Review der BERENIS-Mitglieder Mevissen und Schuermann.63 Erst die gemäss dem vorgenannten Review erforderlichen Untersuchungen werden zeigen, ob tatsächlich eine Empfehlung an den Bundesrat notwendig ist, in Anwendung des Vorsorgeprinzips die Grenzwerte zu verschärfen. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführenden kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht davon gesprochen werden, es sei wissenschaftlich erwiesen, dass elektromagnetische Felder bereits im Bereich der Anlagegrenzwerte gemäss NISV die menschlichen Zellen durch oxidativen Stress schädigen.64