Sodann sind die Beschwerdeführenden der Ansicht, das BAFU könne für die Festlegung der NIS-Grenzwerte nicht ohne Weiteres auf die Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) abstellen, sondern müsse eigene, unabhängige Grenzwerte festsetzen. Die ins Feld geführten Studien und Berichte würden schliesslich belegen, dass elektromagnetische Felder bereits im Bereich der Anlagegrenzwerte die Zellen durch oxidativen Zellstress schädigen.