Unter Verweis auf diverse Studien und Berichte verschiedener Arbeitsgruppen und Forschenden bringen sie insbesondere vor, dass das bisherige Grenzwertmodell jegliche Legitimation verloren haben und dass die Grenzwerte unter Berücksichtigung von realen Expositionsszenarien neu definiert werden müssten. Sodann sind die Beschwerdeführenden der Ansicht, das BAFU könne für die Festlegung der NIS-Grenzwerte nicht ohne Weiteres auf die Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) abstellen, sondern müsse eigene, unabhängige Grenzwerte festsetzen.