a) In ihrer Stellungnahme vom 22. Mai 2024 bringen die Beschwerdeführenden vor, die bisherige Methode der Immissionsprognose würde allfälligen Reflexionen zu Unrecht nicht Rechnung tragen. Das Freiraumausbreitungsmodell sei für den Einsatz adaptiver Antennen – welche Reflexionen und Mehrwegverbindungen gezielt nutzen würden – untauglich.