Da der Anlagegrenzwert gemäss Standortdatenblatt vom 11. März 2021 (Revision: 4.1) an den OMEN Nrn. 3 und 4 zu mehr als 80% ausgeschöpft wird, hat das AUE, Abteilung Immissionsschutz, mit Fachbericht vom 13. August 2021 die Vornahme von Abnahmemessungen nach Inbetriebnahme der Anlage angeordnet. Die Auflagen des AUE zur Vornahmen von Abnahmemessungen sind Bestandteil des Bauentscheids vom 17. Mai 2022. Die Beschwerdegegnerinnen sind demnach zur Durchführung entsprechender Abnahmemessungen an besagten OMEN verpflichtet.