Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat in einem Validierungszertifikat festgestellt, dass das QS-System der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 den Betrieb der adaptiven Antennen korrekt überwacht.43 Zusätzlich wurden die QS-Systeme der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 bezüglich Datenverarbeitung von einer unabhängigen, externen Prüfstelle, der SGS Société Générale de Surveillance SA, auditiert.44 Es besteht nach dem Gesagten kein Grund zur Annahme, dass das QS-System der Beschwerdegegnerinnen das Einhalten der Grenzwerte – auch beim Betrieb von adaptiven Antennen – nicht kontrollieren könnte.