Vollzugsempfehlungen ergänzt, was vom BAKOM unter Einbezug des BAFU kontrolliert wurde.42 Es handelt sich dabei um Parameter, welche einen Einfluss auf die Sendeleistung und das Abstrahlverhalten haben. Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat in einem Validierungszertifikat festgestellt, dass das QS-System der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 den Betrieb der adaptiven Antennen korrekt überwacht.43 Zusätzlich wurden die QS-Systeme der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 bezüglich Datenverarbeitung von einer unabhängigen, externen Prüfstelle, der SGS Société Générale de Surveillance SA, auditiert.44