d) Gemäss dem Nachtrag zur Vollzugsempfehlung müssen QS-Systeme mit weiteren Parametern ergänzt werden, wenn Sendeantennen adaptiv und unter Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Um den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen zu kontrollieren, auf die – wie vorliegend – kein Korrekturfaktor Anwendung findet und die nach der «worst-case»-Betrachtung beurteilt worden sind, reichen die herkömmlichen QS-Systeme hingegen aus.41 Überdies haben die Betreiberinnen die QS-Systeme entgegen der Annahme der Beschwerdeführenden bereits mit den für adaptive Antennen notwendigen Parameter gemäss den