Auch daraus lässt sich nicht schliessen, dass die QS-Systeme grundsätzlich untauglich sind, auch wenn im Zwischenbericht Stichproben weiterhin als notwendig erachtet werden.38 Das Bundesgericht hat zum Bericht des BAFU mit Entscheid 1C_527/2021 vom 13. Juli 2023 mittlerweile auch Stellung genommen und hielt fest, zur Klärung des Umfangs der festgestellten Abweichungen vom bewilligten Zustand und ihrer Bedeutung für die Einhaltung der Grenzwerte der NISV sei die gesamtschweizerische Überprüfung des QS-Systeme nun rasch durchzuführen.39 Derzeit bestehe jedoch kein Anlass, das Funktionieren der QS-Systeme zu ver-