c) Der Kritik der Beschwerdeführenden kann nicht gefolgt werden. Das Bundesgericht hat das QS-System in verschiedenen kürzlich ergangenen Urteilen, insbesondere im Leiturteil vom 14. Februar 2023 zu adaptiven Antennen, als wirksames und ausreichendes Instrument zur Kontrolle der Emissionsbegrenzungen bezeichnet.33 Das Bundesgericht hat unter anderem auch dargelegt, dass eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich sei, da es nicht um die momentane, sondern um die maximale Sendeleistung gehe.34 Es hat in diesen Verfahren verschiedentlich