Die Konzeption eines QS-Systems ohne Echtzeitüberwachung, ohne Erfassung der einzelnen Senderichtungen und Antennendiagramme und ohne Kontrollmöglichkeiten auf Ebene der Betriebszentralen sei grundsätzlich untauglich für heutige Antennen und könne Grenzwertüberschreitungen weder zuverlässig feststellen, noch verhindern. Sodann würden adaptive Antennen weitgehend softwaregesteuert werden, was eine neue Konzeption der Qualitätssicherung erfordere, da die Gefahr der Manipulation der Software bestehe. Zusammengefasst vertreten die Beschwerdeführenden die Meinung, das QS-System leide an gravierenden Mängeln.