Anhaltspunkte, welche die Plausibilität der Abdeckungskarten in Frage stellen würden, sind zudem nicht ersichtlich. So erschliesst es sich der BVD nicht, weshalb die Beschwerdegegnerinnen einen kostenaufwendigen Ausbau einer Mobilfunkanlage auf sich nehmen und die Versorgungssituation in ihren Abdeckungskarten unzutreffend widergegeben sollten, wäre die Versorgung mit 5G bereits ausreichend sichergestellt. Ein solches Vorgehen würde jeder (wirtschaftlichen) Logik entbehren. Weitere Gründe, weshalb die Beschwerdegegnerinnen wahrheitswidrige Abdeckungskarten einreichen sollten, werden von den Beschwerdeführenden nicht geltend gemacht und sind überdies auch nicht ersichtlich. Der Kritik