Mit dem stetig zunehmenden Datenvolumen, welches die bisherigen Mobilfunktechnologien nachweislich nicht mehr ausreichend bewältigen können, geht unzweifelhaft ein allgemeines Bedürfnis nach einem Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes und demnach ein öffentliches Interesse einher. Ein Nachweis des effektiven, d.h. konkreten Bedarfs der Nutzerinnen und Nutzer im Zielgebiet erscheint unter diesen Umständen unverhältnismässig und kann von den Mobilfunkbetreiberinnen nicht verlangt werden.