Ein Korrekturfaktor wird bei der «Worst-Case»-Beurteilung nicht berücksichtigt. Für die «worst-case»-Beurteilung der adaptiven Antennen finden sich im Standortdatenblatt, das Bestandteil des Baugesuchs bzw. der Baubewilligung ist, sämtliche wesentlichen Angaben zur rechnerischen Beurteilung der Mobilfunkstrahlung. Wie bereits erwähnt, hat die Abteilung Immissionsschutz des AUE das Standortdatenblatt geprüft und keine Beanstandungen angebracht.