d) Gemäss dem Standortdatenblatt und des erwähnten Fachberichts Immissionsschutz des AUE erfolgte die rechnerische Beurteilung der Strahlenbelastung der Antennen im vorliegenden Fall sodann entsprechend den Empfehlungen des BAFU vom 17. April 2019 und 31. Januar 2020 nach dem «Worst-Case-Szenario», das heisst die Strahlung der adaptiven Antennen wurde wie bei konventionellen (statischen) Antennen nach dem maximalen Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung und basierend auf Antennendiagrammen beurteilt, die für jede Senderichtung den maximal möglichen Antennengewinn berücksichtigen. Ein Korrekturfaktor wird bei der «Worst-Case»-Beurteilung nicht berücksichtigt.