Die Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden ist damit zu bejahen. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Nichtigkeit der Baubewilligung a) Die Beschwerdeführenden machen zunächst die Nichtigkeit der Baubewilligung geltend und führen zur Begründung aus, die Baugesuchstellerin «E.________» sei bereits am 30. April 2021 im Handelsregister gelöscht worden und existiere demnach gar nicht mehr, weshalb ihr die Baubewilligung nicht rechtsgültig habe eröffnet werden können. Gemäss den Ausführungen der Be-