Bundesgerichts 1C_100/2021 ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Ergänzung seines Fachberichts vom 13. August 2021 erforderlichen machen würden. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung der BSIG vom 28. April 20223 werde jedoch die Aufhebung der Auflage 4 seines Fachberichts betreffend die Anwendung des Korrekturfaktors beantragt. Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 nahmen die Beschwerdeführenden zu den Eingaben der weiteren Verfahrensbeteiligten Stellung. 5. Auf die Rechtsschriften, die Vorakten sowie die Stellungnahme der beteiligten Behörden wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen